Der Auftraggeber eines Anwalts ist verpflichtet, dessen Honorarforderungen zu begleichen. Üblich ist die Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), nach einem vereinbarten Stundenhonorar oder es wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Ich arbeite für langjährige Firmenmandanten oft auf Basis einer monatlichen „Flatrate“, weil sich im Laufe der Zusammenarbeit ein Bild ergeben hat, wie intensiv meine Leistungen abgefragt werden. Hierdurch lassen sich fast alle Probleme abstellen, die nach einer Statistik der „Wirtschaftswoche“ von 2013 von Unternehmen bemängelt werden.
Nicht selten gibt es falsche Auffassungen über die Frage des Anwaltshonorars. Deswegen sollte diese Frage gleich zu Beginn des Mandates offen angesprochen werden. Wenn das Mandat für mich nicht kostendeckend ist, lehne ich es ab. Die ersparte Zeit kann ich lukrativen Mandaten widmen oder der eigenen Geschäftsentwicklung. Auf Basis eines reinen Erfolgshonorars arbeite ich grundsätzlich nicht. Rechtswissenschaft ist keine Naturwissenschaft. Ergebnisse lassen sich nicht vorhersagen.