Schreibt die Presse etwas Falsches über Sie ? Dann haben Sie Anspruch auf Unterlassung, Gegendarstellung und Richtigstellung. Diese Ansprüche müssen schnell realisiert werden.
Werden Fotos von Ihnen veröffentlicht ? Dann können Sie Unterlassung verlangen und oft Schmerzensgeld einklagen. Das gilt immer, wenn Sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
Werden Sie im Internet gemobbt und beleidigt ? Treten Sie dem Shitstorm mit anwaltlicher Hilfe entgegen. Wird ihre Firma verleumdet und ihr Produkt schlechtgemacht? Verlangen Sie Unterlassung und Schadenersatz.
Unsere Verfassung schützt die Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5). Sie ist eine wichtige Stütze unserer Demokratie. Kritik und Satire sind erlaubt, aber das allg. Persönlichkeitsrecht und das Recht am Unternehmen können stärker sein.