Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt kann seine Mandanten außergerichtlich und vor allen Gerichten ( Zivilgerichte / Verwaltungsgerichte / Strafgerichte / Arbeitsgerichte) in allen Bundesländern und Instanzen ( Obergerichte ) vertreten. Nur die Vertretung in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof muss durch spezielle nur dort zugelassene Kanzleien erfolgen.
Strafprozesse mit Haftrisiko übernehme ich in der Regel nicht, es sei denn, es handelt sich um Wirtschaftsstrafrecht. Mein typischer Prozess ist der Zivilprozess eines Firmenmandanten oder Freiberuflers mit höherem Streitwert oder gewichtiger Bedeutung.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Auch ein kleinerer ungewöhnlicher Fall kann meinen beruflichen Ehrgeiz herausfordern. Wichtig sind mir persönlich die Freiheitsrechte unserer Verfassung und hier insbesondere die Meinungsfreiheit, die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Diese Rechte zu verteidigen, liegt mir besonders am Herzen.
Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter, d.h. er vertritt ausschließlich das Anliegen seines Mandanten und hat die Berufspflicht den sichersten, kürzesten und kostengünstigsten Weg zur Zielerreichung zu finden. Die Grenzen der Interessenvertretung bestimmt objektiv die Rechtsordnung und subjektiv die Berufsethik.